Mainzer Studienstufe (MSS)
Die Mainzer Studienstufe - MSS - bietet den Schülerinnen und Schülern an der Integrierten Gesamtschule die Möglichkeit wie an einem Gymnasium die Allgemeine Hochschulreife zu erlangen, Dabei gelten an beiden Schularten dieselben Rechtsgrundlagen zur gymnasialen Oberstufe 2011:
Neue Abiturprüfungsverordnung vom 21.07.2010
Neue Landesverordnung über die gymnasiale Oberstufe vom 21.07.2010
Verwaltungsvorschrift (VV) über die Durchführung der Landesvoerordnung über die gymnasiale Oberstufe
Jugendliche von innen und außen können auch mit unterschiedlichen Bildungskriterien in der Sekundarstufe I bei Erreichen der Übergangsbedingungen in der MSS mitarbeiten. Dazu wird das pädagogische Konzept der individuellen Förderung aus der Sekundarstufe I in der Sekundarstufe II weitergeführt.
Das heißt:
- für alle Integrierten Gesamtschulen: wenigstens eine Zweite Fremdsprache wird in der Jahrgangsstufe 11 als Anfängerkurs angeboten
- gezielte Einführung in spezifische Arbeitsweisen der gymnasialen Oberstufe, z. B. Methodentraining, Methoden-Portfolio
- Fortführung der Team-Struktur: Lehrerinnen und Lehrer eines Jahrgangs bilden ein Team; regelmäßige Teamsitzungen, d. h. eng methodisch-didaktisch und inhaltliche Absprachen und relativ feste Ansprechpartner, die Lernende zum Abitur begleiten
- projektorientiertes, fächerverbindendes, fächerübergreifendes Arbeiten, d. h. an zahlreichen Integrierten Gesamtschulen gibt es ein Angebot verbindlicher Profile, in denen Fächer eng kooperieren, wobei konstante Lerngruppen über eine hohe Wochenstundenzahl etabliert werden.
Für das Abitur 2012 gilt:
Rundschreiben zur Abitur-Prüfungsverordnung geändert 20.06.2011
Weitere Informationen auch über di aktuell gültigen Rechtsgrundlagen auf der
Website der Gymnasien.
