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IGS
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Die Integrierten Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz

Die Integrierte Gesamtschule wurde durch das Achte Änderungsgesetz zum Schulgesetz vom 17. März 1992 als Regelschule in Rheinland-Pfalz eingeführt.

Ziele und Abschlüsse

In der IGS werden die einzelnen Klassen aus Kindern unterschiedlicher Herkunft, Begabung und Neigung gebildet. Dadurch wird gemeinsames Lernen über die Grundschulzeit hinaus bis zur 9. bzw. 10. Klassenstufe möglich. Eine Versetzung findet erstmals von Klassenstufe 9 nach Klassenstufe 10 statt. Ziel der Gesamtschule ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, erfolgreich einen der folgenden Abschlüsse, die denen des gegliederten Schulsystems entsprechen, zu erreichen:

  • die Berufsreife (Hauptschulabschluss) nach Klasse 9
  • den Qualifizierten Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) nach Klasse 10
  • die Übergangsberechtigung in die Gymnasiale Oberstufe
  • den schulischen Teil der Fachhochschulreife und
  • die Allgemeine Hochschulreife.

Strukturen

Die derzeit 56 Integrierten Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz sind überwiegend als vierzügige Schulen mit einer Gymnasialen Oberstufe errichtet.  

Aufnahmebedingungen

  • Erfolgreicher Besuch der Grundschule
  • Geregeltes Auswahlverfahren (nach Leistungsgruppen gewichtetes Losverfahren), wenn die Zahl der Anmeldungen die der möglichen Aufnahmen übersteigt

 

Diesen Bereich betreut E-Mail an Anja Friedrichs, BM. Letzte Änderung dieser Seite am  1. März 2021. ©1996-2023 Bildungsserver Rheinland-Pfalz