Kooperative Gesamtschulen
In Rheinland-Pfalz gibt es fünf Kooperative Gesamtschulen, die im Laufe der Zeit eine unterschiedliche Ausprägung erhalten haben.
Kooperative Gesamtschule Bad Bergzabern im Alfred-Grosser-Schulzentrum
- schulartübergreifende Orientierungsstufe
- Kooperation von Realschule plus mit Fachoberschule und Gymnasium im Schulzentrum
Alfred-Delp-Schule Hargesheim, Private Kooperative Gesamtschule in der Trägerschaft des Bistums Trier
- schulartübergreifende Orientierungsstufe
- Kooperation von Realschule plus und Gymnasium
Kooperative Schule Herxheim im Pamina-Schulzentrum
- schulartübergreifende Orientierungsstufe
- Kooperation von Realschule plus und Gymnasium im Schulzentrum
Kooperative Gesamtschule Kirchberg
- schulartübergreifende Orientierungsstufe
- Kooperation von Realschule plus und Gymnasium im Schulzentrum
St. Matthias-Schule Bitburg, Private Kooperative Gesamtschule in der Trägerschaft des Bistums Trier
- schulartübergreifende Orientierungsstufe
- Kooperation von Realschule plus und dem Gymnasium im Aufbau
SCHULGESETZ (30.03.2004, zuletzt geändert am 17.12.2020)
Abschnitt 3
Zusammenarbeit von Schulen und Schulverbund
§ 15 Schulzentrum
(1) In Schulzentren arbeiten räumlich zusammengefasste Schulen der Sekundarstufen pädagogisch und organisatorisch zusammen.
(2) Die Zusammenarbeit dient insbesondere der Abstimmung in Lernangebot, Lehrverfahren sowie Lehr- und Lernmitteln und erleichtert die Durchlässigkeit zwischen den beteiligten Schulen; der Austausch von Lehrkräften, die gemeinsame Erledigung von Verwaltungsangelegenheiten und die gemeinschaftliche Nutzung von schulischen Einrichtungen wird damit ermöglicht.
§ 16 Kooperative Gesamtschule
(1) Die Kooperative Gesamtschule, in der die eigenständigen Schularten Realschule plus und Gymnasium zusammenarbeiten, erfüllt die pädagogischen Aufgaben eines Schulzentrums in einem besonderen organisatorischen Verbund.
(2) Der Verbund hat insbesondere folgende Schwerpunkte:
1. Die Orientierungsstufe ist schulartübergreifend eingerichtet.
2. Ab Klassenstufe 7 liegt der Schwerpunkt der schulartübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich gemeinsamer Angebote wie Arbeitsgemeinschaften, Fördermaßnahmen, außerunterrichtliche Veranstaltungen.
3. Eine Schulleiterin oder ein Schulleiter der beteiligten Schularten koordiniert in der Regel im zeitlichen Wechsel die schulartübergreifenden Aufgaben. Es kann auch eine gemeinsame Schulleiterin oder ein gemeinsamer Schulleiter bestellt werden.