Aufgaben und Ziele des Fachs Gesellschaftslehre
Der Lernbereich der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer und damit das Fach Gesellschaftslehre an Integrierten Gesamtschulen sind in besonderer Weise aufgefordert, zu einer möglichst vielseitigen und umfassenden Fähigkeits- und Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler beizutragen.
Im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages soll die Schule die Schülerinnen und Schüler gemäß § 1 Absatz 2 des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes zur Bereitschaft, "die sozialen und politischen Aufgaben eines Bürgers im freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu übernehmen, und zur verpflichtenden Idee der Völkergemeinschaft" erziehen.
Der Unterricht im Fach Gesellschaftslehre beschränkt sich daher nicht auf fachliches und methodisches Lernen, sondern zielt immer auch auf soziales Lernen, gesellschaftliches Handeln und deren Reflexion. Dazu gehört das Bemühen bei den Schülerinnen und Schülern die Bereitschaft und Fähigkeit zu entwickeln, selbstbestimmt und zugleich verantwortungsbewusst und solidarisch mit anderen auf der Grundlage gegenseitiger Achtung und Toleranz zusammenzuleben.
Soziale Kompetenzen erwerben die Schülerinnen und Schüler, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft entwickeln, sich selbst und die jeweilige eigene Rolle auch im Verhältnis zu anderen richtig einzuschätzen, soziale Strukturen und Prozesse zu analysieren, die Interessen Benachteiligter zu erkennen und für diese - gegebenenfalls auch unter Zurückstellung eigener Bedürfnisse - einzutreten und so situations- und adressatengerecht handeln zu können.
Hierin unterscheidet sich das Fach Gesellschaftslehre nicht von den Zielsetzungen der drei Einzelfächer Erdkunde, Geschichte und Sozialkunde; es misst aber der Zusammenführung der je fachspezifischen Perspektiven eine grundlegende Bedeutung zu. Ein solcher integrativer Ansatz bietet die Möglichkeit, ausgehend von den Alltagserfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Probleme eher im ganzheitlichen Zusammenhang zu erkennen und Lösungen zu suchen, die der Komplexität des jeweiligen Gegenstandes/Themas angemessen sind. Zwei Aspekte stehen dabei im Vordergrund. Zum einen erfordert die Lösung komplexer Probleme grundsätzlich die Beachtung der Interdependenzen ihrer räumlichen, zeitlichen und sozialen Bezüge und die Notwendigkeit interdisziplinären Denkens und Handelns. Zum anderen wird hierdurch im Lernprozess die durch die wissenschaftliche Spezialisierung erfolgte Trennung der Disziplinen wieder aufgehoben. Im übrigen entspricht dieses Lernen in Zusammenhängen einem modernen Weltverständnis und emanzipatorischen Erziehungszielen, denen sich auch die Integrierte Gesamtschule verpflichtet sieht.
Der besondere Charakter als Integrationsfach und die vielfältigen Anforderungen und Erwartungen, die an das Fach Gesellschaftslehre gestellt werden, erfordern eine Verständigung über die mittel- und langfristig relevanten Problemfelder ("Schlüsselprobleme") mit ihren historischen, geographischen und politischen Dimensionen. Die Formulierung dieser Problemfelder steht im Wechselbezug zu den "Allgemeinen Grundsätzen des Lehrens und Lernens" und berücksichtigt den derzeitigen Stand der länderübergreifenden gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und didaktischen Diskussion. Die grundlegenden Ziele für die Arbeit in diesem Fach sind als "Qualifikationen" näher beschrieben. (Lehrplan Gesellschaftslehre an Integrierten Gesamtschulen, 1999)
Ab dem Schuljahr 2013/2014 erlangte der Lehrplan Gesellschaftslehre für die Klassenstufen 5 und 6 seine Gültigkeit. (Downloadversion Lehrplan GL 5-6). Der Rahmenlehrplan Gesellschaftslehre für die Klassenstufen 7-10 ist zum Schuljahr 2016/2017 verbindlich (
Downloadversion Lehrplan GL 7-10).
Der neue Lehrplan Gesellschaftslehre für die Klassenstufen 5 bis 10 erlangt ab dem Schuljahr 2022/23 für die Klassenstufen 5 bis 8 seine Gültigkeit, ab dem Schuljahr 2023/2024 auch für Klassenstufe 9 und ab dem Folgejahr für alle Klassenstufen. (Downloadversion Lehrplan GL 5-10).