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Nachholen von Schulabschlüssen

In Rheinland-Pfalz besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer sogenannten Nichtschülerprüfung den Abschluss Berufsreife, den Qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) oder das Abitur nachzuholen. Über die notwendigen Voraussetzungen sowie die entsprechenden Verfahrensweise informieren Sie die angefügten Verweise und Dokumente:

Die beiden Landesverordnungen Nichtschülerprüfung für die Abschlüsse Berufsreife und Qualifizierter Sekundarabschluss I sowie die entsprechenden Merkblätter zu den Nichtschülerpüfungen finden Sie unter folgenden Link  Landesverordnungen und Merkblätter Nichtschülerprüfung.

 

DownloadAbiturprüfungsverordnung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler für das Abitur.

Zuständig bei der Schulaufsicht sind:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion -Außenstelle Schulaufsicht Neustadt-, Referat 37, Friedrich-Ebert-Str. 14, 67433 Neustadt
Ansprechpartner: Frau Petra Boeckmann (Tel.: 06321/99-2301)

 

Das Land fördert Maßnahmen der anerkannten externer LinkVolkshochschulen und Landesorganisationen der Weiterbildung zur Erlangung von Schulabschlüssen.

Diesen Bereich betreut E-Mail an Anja Friedrichs, BM. Letzte Änderung dieser Seite am 21. Februar 2022. ©1996-2023 Bildungsserver Rheinland-Pfalz