Nachholen von Schulabschlüssen
In Rheinland-Pfalz besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer sogenannten Nichtschülerprüfung den Abschluss Berufsreife, den Qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) oder das Abitur nachzuholen. Über die notwendigen Voraussetzungen sowie die entsprechenden Verfahrensweise informieren Sie die angefügten Verweise und Dokumente:
Die beiden Landesverordnungen Nichtschülerprüfung für die Abschlüsse Berufsreife und Qualifizierter Sekundarabschluss I sowie die entsprechenden Merkblätter zu den Nichtschülerpüfungen finden Sie unter folgenden Link Landesverordnungen und Merkblätter Nichtschülerprüfung.
Abiturprüfungsverordnung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler für das Abitur.
Zuständig bei der Schulaufsicht sind:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion -Außenstelle Schulaufsicht Neustadt-, Referat 37, Friedrich-Ebert-Str. 14, 67433 Neustadt
Ansprechpartner: Frau Petra Boeckmann (Tel.: 06321/99-2301)
Das Land fördert Maßnahmen der anerkannten Volkshochschulen und Landesorganisationen der Weiterbildung zur Erlangung von Schulabschlüssen.